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Aktuelle Informationen zum bundesweiten Lockdown

Corona-News – 19.11.2021

Lesen Sie mehr zu den neuesten Maßnahmen zur Ein­dämmung der Ausbreitung des Corona-Virus informieren. Es wird nunmehr zu einem bundes­weiten Lockdown bis 12. Dezember 2021 und einer allgemeinen Impfpflicht kommen.

 

1 Lockdown

Den aktuellen Infor­mationen zufolge kommt es zu einem bundesweiten Lockdown für alle, somit für Un­geimpfte und Geimpfte. Dieser soll von 0 bis 24 Uhr gelten. Bezüglich der Ausnahmen dürfen wir auf unser gestriges E-Mail verweisen, es handelt sich um die Ausnahmen entsprechend der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Diese Ausnahmen werden für alle gelten (Ungeimpfte und Geimpfte). Der Lock­down wird zunächst für die Dauer von 20 Tagen geplant, wobei es nach 10 Tagen zu einer er­neuten Evaluierung kommen wird. Nach 20 Tagen (somit spätestens am 12. Dezember 2021) enden die Maßnahmen automatisch und es kommt zu einer Rückkehr zum Lockdown für Ungeimpfte.

 

2 FFP2-Maskenpflicht

Fortan gilt die FFP2-Masken­pflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeits­platz, sofern das Infektions­risiko durch andere geeignete Maßnahmen nicht minimiert werden kann (Plexiglaswände etc).

3 Homeoffice

Homeoffice wird soweit möglich empfohlen. Im Bundes­dienst kommt es zu einer generellen Umstellung ins Homeoffice.

4 Schulen

Der Lock­down betrifft zum Teil auch die Schulen. Diese bleiben offen und bieten auch Präsenz­unterricht an, es gibt aber einen Appell für Distance-Learning und die Kinder, sofern möglich, zuhause zu lassen. Selbiges gilt für elementar­pädagogische Einrichtungen (Kindergärten, etc).

5 Impfung, Impfpflicht

Die dritte Dosis wird bei Vektorimpfsoffen ab dem 4. Monat empfohlen, ebenso ist die dritte Dosis bei
mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich. Es kommt zu einer Ver­kürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes ab spätestens 01. Jänner 2022 auf 7 Monate für den 3. Stich. Außerdem soll es zur Ein­leitung eines Gesetz­gebungsverfahrens (inkl Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impf­pflicht mit Inkrafttreten spätestens am 01. Feburar 2022 geben, unter Beachtung einer gebotenen verfassungs­rechtlichen Frist zur operativen Umsetzung. Personen die sich nicht an die Impflicht halten, sind mit Verwaltungsstrafen bedroht.

6 Kontrollen

Zur Erhöhung der Compliance ist eine Verschärfung der Kontrollen und eine Er­höhung der Strafen vorgesehen.

Leider sind zu den konkreten Unterstützungsleistungen (Kurzarbeit etc) noch keine Details bekannt. Wir informieren Sie, sobald hier konkretere Informationen vorliegen.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:innen

  • Christina Hödlmayr
    Rechtsanwältin | Partnerin

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